Umsetzungsverfahren der Zivilklausel verabschiedet
Der Senat der TU Darmstadt hat in seiner letzten Sitzung einstimmig das Umsetzungsverfahren zur Zivilklausel verabschiedet. Dieses wurde von der Senatsarbeitsgruppe Zivilklausel, deren studentische Mitglieder von Campusgrünen und Fachwerk gestellt wurden, über einen Zeitraum von zwei Jahren erarbeitet.
Angeregt von einem Beschluss des Studierendenparlaments im Januar 2011 erfolgte von Fachwerk und Campusgrünen gemeinsam mit Mitgliedern der Statusgruppen der Professor_innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen ein Antrag an die Universitätsversammlung zur Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der TU Darmstadt. Aufgrund der Wichtigkeit und Reichweite des Themas wurde eine erste Arbeitsgruppe gegründet, deren folgender Vorschlag im September 2012 mit breiter Mehrheit von der Universitätsversammlung in die Präambel der Grundordnung aufgenommen wurde:
Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.
Die Umsetzung dieses Beschlusses oblag dem Senat, der nach dem Vorbild der Universitätsversammlung eine weitere Arbeitsgruppe mit dem Auftrag betraute.
Während der zweijährigen Arbeitsphase entwickelte die Senats-AG einen Umsetzungsvorschlag, der in erster Linie auf die Selbstverpflichtung der Forschenden beruht. Für geplante Forschungsvorhaben wurde eine Checkliste und eine zugehörige Erläuterung mit Fallbeispielen entwickelt, mit Hilfe derer die Forschenden mögliche Konflikte mit der Zivilklausel schnell aufdecken können. Weiterhin ist diese Checkliste auch Grundlage eines Dokumentationsverfahrens, falls im späteren Verlauf der Antragstellung Rückfragen aufkommen sollten. Zusätzlich kann ein Beratungsgremium angerufen werden, welches die nötige Expertise in Fragen der Zivilklausel aufbauen wird. Dieser Vorschlag zur Umsetzung wurde in der letzten Sitzung des Senats am 5. November 2014 beschlossen und die Arbeit der AG mehrfach gelobt.
Die TU Darmstadt ist somit bundesweit die erste Universität, die sich erfolgreich mit der Umsetzung ihrer Zivilklausel beschäftigt hat. Dass dieser Prozess maßgeblich von unseren studentischen Vertreter_innen getragen wurde, freut uns dabei besonders.