Hearing zur Zivilklausel
Auf eine studentische Initiative mit Rückhalt aus allen Statusgruppen wurde bereits letztes Jahr die Einführung einer Zivilklausel in die Grundordnung angegangen. Der aktuelle Vorschlag sieht das Einfügen eines weiteren Abschnittes in die Präambel der Grundordnung vor:
„Die Technische Universität Darmstadt ist in ihrer Eigenverantwortung der Berücksichtigung folgender Prinzipien verpflichtet:
[…]
k) Einer friedlichen und zivilen Gesellschaftsentwicklung. Die Universität ist selbst eine zivile Einrichtung, ihre Forschung dient ausschließlich zivilen Zwecken.“
Dazu gab es heute, am 19.12.2011, ein öffentliches Hearing, in dem das Spannungsfeld (insbesondere Dual-Use) diskutiert wurde.
In einem Impulsreferat wurde von Nina Eisenhardt (AStA) in das Themenfeld Zivilklausel und die Abgrenzung zum ethischen Handeln eingeführt, anschließend erläuterte Bernt Erlewein (Dezernat VII) die rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Freiheit von Forschung und Lehre).
Grundsätzlich wurde die Zivilklausel ganz und gar nicht abgelehnt, doch es wurden viele Fälle diskutiert, wo es Probleme geben könnte, z.B.:
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Wie geht man mit Kooperationen mit Mischkonzernen um, die auch militärische Forschung betreiben (z.B. Flugzeugbau)?
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Wo kann man die Linie ziehen, wenn einzelne Forschungsfragmente militärischen Nutzen haben?
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Wie reagiert man, wenn entgegen der Regelungen gehandelt wird?
Viele der Punkte müssen aber später in die weitere Diskussion einfließen, also wenn es um die konkrete Umsetzung der internen Prozesse geht.
Prinzipiell, so Prof. Stefan Bald, Vorstand der Universitätsversammlung, sehe er aber die Möglichkeit zum Konsens.
Ausgiebig wurden auch die Begriffe friedlich, zivil und militärisch diskutiert.
Zukünftig wird es eine kleinere Gruppe geben, die weitere Vorschläge für die Klausel ausarbeitet, die dann später in größerer Runde diskutiert werden soll.